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   OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22   

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OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22 (https://dejure.org/2022,42521)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.2022 - 2 W 13/22 (https://dejure.org/2022,42521)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 2022 - 2 W 13/22 (https://dejure.org/2022,42521)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich dabei insbesondere daran, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt ( BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, BAGE 86, 170-177, Rn. 20).

    Dieses Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen ( BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, BAGE 86, 170-177, Rn. 20; BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 13, juris).

    Infolgedessen sind für die Abgrenzung in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, und nicht die Modalitäten der Bezahlung oder die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ( BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, BAGE 86, 170-177, Rn. 20).

    Gerade die Eigenart und die Umstände der zu verrichtenden Tätigkeit als maßgebliches Kriterium (siehe dazu Erman/Edenfeld, BGB, 16. Aufl., § 611 Rn. 10 ; BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, BAGE 86, 170-177, Rn. 21) sprechen mit Rücksicht auf das Gebot einer typologischen Betrachtungsweise (siehe BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990, Az.: 11 RAr 73/90 , zitiert nach juris Rn. 22) für ein Arbeitsrechtsverhältnis.

    In derartigen Fällen kann die Arbeitnehmereigenschaft auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass der Dienstgeber die wenigen erforderlichen Weisungen bereits in den Vertrag aufnimmt ( BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, BAGE 86, 170-177, Rn. 22).

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
    Dieses Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen ( BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, BAGE 86, 170-177, Rn. 20; BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 13, juris).

    Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab ( BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 13, juris).

    Die Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider ( BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 13, juris).

    Ob ein Arbeitsverhältnis zu bejahen ist, ist daher naturgemäß eine Frage des jeweiligen Einzelfalles, deren Beantwortung von einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls abhängt ( BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 13, juris).

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
    Gerade die Eigenart und die Umstände der zu verrichtenden Tätigkeit als maßgebliches Kriterium (siehe dazu Erman/Edenfeld, BGB, 16. Aufl., § 611 Rn. 10 ; BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 -, BAGE 86, 170-177, Rn. 21) sprechen mit Rücksicht auf das Gebot einer typologischen Betrachtungsweise (siehe BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990, Az.: 11 RAr 73/90 , zitiert nach juris Rn. 22) für ein Arbeitsrechtsverhältnis.
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass allein zeitliche Vorgaben oder die Verpflichtung, bestimmte Termine für die Erledigung der übertragenen Aufgabe einzuhalten, kein wesentliches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis sind, weil auch im Rahmen eines freien Dienst- oder Werkvertrages der Dienstberechtigte oder Werkbesteller derartige Vorgaben machen kann ( BAG, Beschluss vom 29. Mai 1991, Az.: 7 ABR 67/90 ).
  • BFH, 07.02.2008 - VI R 83/04

    Verjährung von Lohnsteueransprüchen und Haftungsansprüchen - Hemmung des Ablaufs

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
    Auch eine kurzfristige Tätigkeit schließt die Eingliederung in dem Betrieb des Auftraggebers und damit eine Arbeitnehmereigenschaft nicht aus, wobei gerade bei einfachen Arbeiten eher eine Eingliederung in dem Betrieb und die Gestellung der Arbeitskraft anzunehmen ist als bei gehobenen Arbeiten (siehe dazu FG Nürnberg, Urteil vom 5. Januar 2003, Az.: V 293/2000, zitiert nach juris Rn. 30; nachfolgend gebilligt durch BFH, Urteil vom 7. Februar 2008, Az.: VI R 83/04 ).
  • ArbG Berlin, 08.01.2004 - 78 Ca 26918/03
    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
    Es verhält sich auch nicht so, dass der der Umfang der Arbeitszeit von vorneherein feststand (vgl. zu diesem Aspekt ArbG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2004, Az.: 78 Ca 26918/03, zitiert nach juris).
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